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Willkommen auf unserem Blog. Hier finden Sie aktuelle Themen, Aufsätze, Seminarangebote und Vorträge rund um das Thema HRM.

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Unser Verständnis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Unsere Position, unsere Werte, unser Verständnis zum Menschlichen

01. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb haben wir unseren Beruf im Bereich des HR-Managements gewählt. Wir verstehen uns als Humanist, das ist die wertemäßige Grundlage unserer HR-Arbeit.

02. Unsere (ethischen) Werte sind Integrität, Fairness, Respekt, Professionalität und Kundenorientierung. An diesen Werten orientieren wir uns seit mehr als 30 Jahren. Meinen ganz persönlichen Leitsatz dazu habe ich Anfang 2000 wie folgt formuliert: „Ethik ist kein Selbstzweck, sie ist die Grundlage für eine Balance in Wirtschaft, Gesellschaft und in der Familie. Ohne Ethik zerstört der Mensch seine Lebensgrundlage“. Das gilt auch oder gerade für den Einsatz von KI.

03. Entsprechend diesem Leitsatz beraten und unterstützen wir unsere Kunden in den zentralen Themen unseres HRM-Leistungsportfolio seit über 30 Jahren. Erfolg streben wir für unsere Kunden an, indem wir nach ethischen Regeln und Werten
beraten. Aus diesem Grunde haben wir uns auch über 10 Jahre im öffentlichen Raum für eine wertebasierte Unternehmensführung engagiert, z. B. durch den Aufbau eines Werte-Netzwerkes, der Herausgabe einer Wertezeitung u.a.m.

Grundsätze nur Nutzung und zum Umgang mit KI

1. Unser Leistungsangebot – Beratung – Systeme – Tools – Produkte stellen wir in den Dienst des Kunden im Rahmen unseres Transferansatzes.

2. KI wird nach allem was wir bisher wissen, die Welt grundlegender verändern als alles was historisch bislang erfolgte. Solange KI unsere Arbeit durch die Nutzung schneller maschineller Datenverarbeitung über entsprechende Algorithmen produktiver und
effizienter macht, sehen wir keine Probleme. Sollte aber über KI das Individuelle, typisch Menschliche im Bereich HR unter Druck geraten, würden wir sehr genau prüfen, ob dies für uns gemäß unserer Werte noch legitimierbar ist.

3. Alle Leistungen, insbesondere im Bereich der HR-Systeme und Tools wurden von uns ohne zu Hilfenahme von KI entwickelt, das bezieht sich auch auf die Beschreibung unserer Leistungen, textlich wie graphisch. Alles entstand in der HR-Beratung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren, alles ist sozusagen „mit menschlicher Power“ entwickelt worden. Alle unsere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und sollten auch so behandelt werden. In bestimmten Fällen schließen wir einen Vertrag mit unserem Kunden ab, indem diese Urheberrechte genau geregelt sind.

4. Bei der Nutzung von KI geht es darum, diese mit unseren Werten in Einklang zu bringen. Deshalb wollen wir über unser Nutzungsverständnis Grundsätze formulieren, die für uns und die mögliche Anwendung für unsere Klienten wichtig sind.

5. Da alles im Fluss ist und sich sehr schnell entwickelt, setzen wir auf ein Tandem-Vorgehen, das heißt wir sind eine strategische Partnerschaft mit einem IT-Unternehmen eingegangen, von dem wir wissen, es verfügt über die IT-Kompetenzen, die wir für die Anwendung von KI benötigen und es teilt unsere Werte. In der Regel hat sich schon bis heute die Erkenntnis durchgesetzt, dass KI als Tool in der Anwendung sehr nützlich und gewinnbringend sein kann.

6. Die Anwendung muss transparent sein, d. h. es muss deutlich sein, wie KI eingesetzt wird und in welchem ethischen Rahmen wir uns dabei bewegen (wollen).

7. Wir verstehen KI als Tool, als Unterstützer in HR-Prozessen, bei der aber die Autonomie der Menschen stets gewahrt bleiben muss. Die Technik soll stets dem Menschen dienen und nicht umgekehrt.

8. Der Verwendung von KI bzgl. personenbezogener Daten stellt für uns ein „No go“ dar. Daten dürfen nicht über das Internet gesendet werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss gewahrt bleiben.

9. Die Anwendung von KI muss stets im Rahmen der geltenden Gesetze, Verordnungen und selbst gesetzten Normen erfolgen.

10. Besonders HRM muss verantwortlich mit KI umgehen. Das muss ein Kernanliegen von HRM sein, und zwar umso mehr, je mehr KI in HRM zur Anwendung kommt. Das typisch „Menschliche“ muss dabei bewahrt werden, sonst droht der Verlust des Menschlichen. Man denke hier nur automatisierte Recruting-Prozesse, wenn Menschen mit „Ecken und Kanten“ über genormte, „KI-otimierte“ Auswahlprozesse „aussortiert“ werden und/oder gar nicht mehr berücksichtigt werden. Hier gilt es – auch gesellschaftllich – sehr wachsam zu sein.

11. Algorithmen können und dürfen keine Entscheidungen treffen, das Risiko wäre zu groß. Hier liegt eine Grenze, die u. m. M. nicht überschritten werden darf, ganz besonders nicht im Bereich HRM. Dies gilt besonders für die „generative KI“, die im Laufe ihrer Nutzung scheinbar lebendig wird und sich immer mehr dem menschlichen Verhalten annähert.

Fazit und Grundsatz für unser Handeln:
Wir setzen KI dann ein, wenn es in Absprache mit dem Kunden produktive Vorteile bringt, die wir selbst nicht erbringen können. Das werden wir in Abstimmung mit unserem Tandem-Partner tun, um entsprechend verantwortungsvoll und effizient handeln zu können.

Jeder Beitrag, der über KI erstellt wird bzw. wurde, werden wir als solchen kennzeichnen. Das Gleiche gilt für unsere HR-Methoden, Tools usw., die wir urheberrechtlich schützen möchten durch klare Benennung und Dokumentation, was von uns entwickelt und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Dieses HRM Know-How werden wir aus Urhebergründen nicht ins Netz einspeisen.